Schallschutz
Wir planen den baulichen Schallschutz entsprechend der bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich geltenden Anforderungen, um den Nutzer vor Schallemissionen aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen sowie vor Aussenlärm zu schützen.
- Beratung zum baulichen Schallschutz unter Beachtung der baurechtlichen Anforderungen und der vorgesehenen individuellen Nutzung des Gebäudes
- Schallschutznachweis nach DIN 4109, VDI 4100 und DIN EN 12354
- Nachweis des Schallschutzes gegen Aussenlärm
