Schallschutz

Wir planen den baulichen Schallschutz entsprechend der bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich geltenden Anforderungen, um den Nutzer vor Schallemissionen aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen sowie vor Aussenlärm zu schützen.

  • Beratung zum baulichen Schallschutz unter Beachtung der baurechtlichen Anforderungen und der vorgesehenen individuellen Nutzung des Gebäudes

  • Schallschutznachweis nach DIN 4109, VDI 4100 und DIN EN 12354

  • Nachweis des Schallschutzes gegen Aussenlärm

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